Zum bevorstehenden Ende der Beitragsveranlagung für die Sanierung von Straßen muss auch beraten und festgelegt werden, wie die Bürger, die bereits Beiträge gezahlt haben, eine Erstattung erhalten.
Bei der Gesamtbetrachtung ist zu unterscheiden:
1. „Erschließungen“ stehen nicht in der Diskussion. Eine Erschließung ist die erstmalige Herstellung einer Straße zu / innerhalb einem Neubaugebiet durch eine Gemeinde, sowie die Versorgung mit Wasser- und Abwasserleitung, Strom, Straßenlaternen, ggf. Kabel für Internetzugang, Gehwege, usw. Hierfür zahlen die angeschlossenen Grundstücksbesitzer 90 Prozent aller Kosten. Da in den Fällen i.d.R. durch einen Bebauungsplan Ackerfläche zu Bauland wird, ist diese Kostenbeteiligung auch nachvollziehbar. Die Bebauung kann erst erfolgen, wenn die Erschließung erfolgte. Es überwiegen die Vorteile der Grundstücksbesitzer.
2. Anders ist es mit der Sanierung von Straßen in einer bereits bebauten Ortslage, die aber auch als Erschließung durchgeführt werden kann. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine Erschließung vorliegt. Dafür gibt es gesetzliche Regeln. Aber die Kommunen bedienen sich hier oft einer haltlosen Argumentation, legen gesetzliche Vorgaben zu Lasten der Bürger aus, und setzen Erschließungsbeiträge an, statt die niedrigeren Ausbaubeiträge.
Für den Bürger steht eine schwerwiegende Entscheidung an, ob er unter dem Kostenrisiko mit Widerspruch vor den Kreisrechtsausschuss zieht, oder sogar vor Gericht. Gezahlt hat er dann schon! Rechte an der Straße erwirkt er nicht, die Straße geht in öffentliches Eigentum über und sie steht damit jedermann zur Nutzung frei.
Ein weiteres Problem: Meist schon kurz nach der Widmung für den Straßenverkehr werden in die neu hergestellte Straße durch unterschiedliche Versorgungsträger wieder Löcher und Gräben gezogen, die Straße hat danach schon wieder Flickstellen, die im schlimmsten Fall nicht nach den anerkannten Regeln verdichtet und geschlossen werden. Meist hat dies Absackungen zur Folge, und die Straße leidet ab sofort. Es gibt in der Stadt und Verbandsgemeinde Dierdorf hunderte solcher Problem-Baustellen. Der gesamte Verkehr -bis hin zu Schneeräumfahrzeugen- trägt dazu bei, dass der Straßenkörper oft nach 30 Jahren wieder erneuert werden muss. Nach dieser Zeit werden nach dem geltenden Recht die Anlieger auch wieder veranlagt, und müssen wieder zahlen.
3. Mit den Ausbaubeiträgen zahlt der Anlieger:
- Kosten der Architekten - von der Planung bis zur Bauleitung - verursachen ca. 15 bis 18 Prozent der Kosten in diesem Bereich.
- Ausbau der alten Materialien und die Entsorgung auf geeigneten Deponien, dazu zählt auch pechhaltiges Material (wurde früher zur Herstellung der Oberfläche verwendet, ist aus heutiger Sicht aber Sonderabfall)
- Das Füllmaterial (Frostschutz) für den Unterbau und die Deckschicht, sowie die Tragschicht (Pflaster oder Asphalt)
- Materialien für die Gehsteige und behindertengerechte Bordsteinabsenkungen
- Planung und Anbringung ausreichender Beleuchtung, und Planung und ggf. Erneuerung von Wasserleitungs-Hausanschlüssen, Regenwasser- und Abwasserkanälen (Auch dafür können zusätzlich weitere Beitragsveranlagungen auf die Anlieger zukommen.)
- Alle sonstigen Kosten bis zur Vermessung der neu hergestellten Straße
4. Zudem fallen Kosten für die Anbindung und Anpassung der Grundstückseinfahrten an, die jeder Anlieger auf eigene Rechnung selbst erledigen lassen muss.
Die Grundformel bei der Berechnung der Ausbau-Beiträge ist: Je weniger die Straße vom Durchgangsverkehr benutzt wird, desto höher liegt der Beitragssatz der Anlieger. Bei Gemeindestraßen mit überwiegend Anliegerverkehr ergibt sich dadurch oft ein Verhältnis von 70 Prozent Anlieger zu 30 Prozent Gemeinde. Entsprechend werden dann die Kosten aufgeteilt, und berechnet. Für die Zahlung hat der Anlieger dann meist nur 1 bis 3 Monate Zeit. Kreis-, Landes - und Bundesstraßen unterliegen anderen Betrachtungsweisen, die Zahlung der Anlieger ist wegen der höheren Verkehrsdichte hier teils erheblich niedriger.
Die Mehrheit der politischen Parteien im Rheinland-Pfälzischen Landtag hat schon erklärt, sich für die Abschaffung der Ausbaubeiträge stark zu machen, während die SPD bei dem „bewährten Modell“ der Ausbaubeiträge bleiben möchte.
Die FWG ist leider noch nicht im Landtag vertreten. Wir setzen uns aber für eine gerechte Zukunftslösung ein. Es gibt verschiedene Denkansätze dafür. Hier nur ein Beispiel von vielen möglichen: Anlieger, die bereits Ausbaubeiträge für Ihr Grundstück bezahlt haben, werden über eine Reduzierung oder den völligen Wegfall der Grundsteuer bis zur gezahlten Höhe der Ausbaubeiträge entlastet.
Wir bitten hier aber auch ausdrücklich um Ihre Meinung! Machen Sie Gebrauch davon, und schreiben Sie uns.